AGB

Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Reservierung und Überlassung von Zimmern, für Konferenz- und Banketträume des Hotels und die damit zusammenhängenden Leistungen sowie für Lieferungen außer Haus.

I Vertrag
Durch die schriftliche, telefonische oder mündliche Bestätigung der Reservierung wird der Vertrag für das Hotel wie für den Besteller bindend.
Beide Vertragsparteien sind zur vollständigen Erfüllung des Vertragsinhaltes verpflichtet.

II Annullierung, Änderung
Annullierungen und Änderungen bedürfen der Schriftform.

III Preise
Die Preise schließen, sofern nichts anderes vereinbart ist, die jeweils gültige Mehrwertsteuer ein.
Eine Erhöhung der Mehrwertsteuer nach Vertragsabschluß geht zu Lasten des Auftraggebers.

IV Zahlung
Rechnungen sind innerhalb 10 Tagen ab Rechnungsdatum ohne Abzug zahlbar.

V Gerichtstand
Gerichtsstand ist der Sitz des Hotels.

VI Unwirksamkeit
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen hat nicht die Unwirksamkeit der gesamten Allgemeinen Geschäftsbedingungen zur Folge.
Abweichende Vereinbarungen oder Nebenabreden müssen schriftlich festgehalten werden.

Veranstaltungen / Konferenz- Banketträume / Außer-Haus-Lieferungen

1. Die Reservierung von Räumen und Flächen sowie die Vereinbarung von sonstigen Lieferungen und Leistungen werden mit der Bestätigung des Hotels für dieses sowie den Besteller/Veranstalter bindend.
Sind der Besteller und der Veranstalter nicht identisch, so kann das Hotel vom Besteller eine
Vorauszahlung in angemessener Höhe verlangen.

2. Die Überlassung von Räumen, Vitrinen oder Flächen begründet ein Mietverhältnis. Eine Untervermietung oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Genehmigung durch das Hotel. Das Hotel behält sich grundsätzlich das Recht der Raumverteilung vor.

3. Der Veranstalter muss dem Hotel die endgültige Zahl der Teilnehmer spätestens 4 Werktage vor dem Termin der Veranstaltung mitteilen, um eine sorgfältige Vorbereitung zu sichern.
Abweichungen der Teilnehmerzahl nach unten gegenüber der ursprünglichen vereinbarten Zahl werden zu maximal 5 % berücksichtigt und der Abrechnung zugrunde gelegt; darüber hinausgehende Abweichungen nach unten können nicht berücksichtigt werden und gehen zu Lasten des Veranstalters.

Bei Abweichungen der Teilnehmerzahl nach oben wird der Abrechnung die tatsächliche Teilnehmerzahl zugrunde gelegt. Um eine sorgfältige Vorbereitung zu gewährleisten, bedürfen Überschreitungen der vorherigen Absprache mit dem Hotel.
Das Hotel behält sich das Recht vor, bei Abweichungen der Teilnehmerzahl Räumlichkeiten anders zu disponieren.

4. Kann eine Veranstaltung nicht durchgeführt werden, ohne daß das Hotel dies zu verantworten hat, so behält das Hotel den Anspruch auf Zahlung der Miete. Je nachdem, zu welchem Zeitpunkt die Veranstaltung aufgehoben wird und welche zusätzlichen Leistungen, insbesondere Verköstigung, vorgesehen waren, hat das Hotel Anspruch auf eine angemessene Vergütung. Die Höhe der Miete und Vergütung ergeben sich aus der Auftragsbestätigung des Hotels gem. Ziffer 1 sowie dem Anhang der Allgemeinen Bedingungen.

5. Bei Veranstaltungen im Hotel und Außer Haus, die über Mitternacht hinausgehen, kann das Hotel von da ab die Service- bzw. Personalkosten zusätzlich berechnen. Die erforderliche Anzahl der Servicemitarbeiter wird vom Hotel festgelegt.
Der Veranstalter hat gegenüber dem Hotel für Verluste oder Beschädigungen, die durch seine Mitarbeiter, sonstige Hilfskräfte sowie durch Veranstaltungsteilnehmer verursacht worden sind, ebenso einzustehen wie für Verluste oder Beschädigungen, die er selbst verursacht hat.
Es obliegt dem Veranstalter, hierfür die entsprechenden Versicherungen abzuschließen.
Das Hotel kann den Nachweis solcher Versicherungen verlangen.
Um Beschädigungen der Wände vorzubeugen, ist die Anbringung von Dekorationsmaterial oder sonstigen Gegenständen vorher mit dem Hotel abzustimmen.
Der Auftraggeber übernimmt die Gewähr dafür, daß insbesondere Dekorationsmaterial den feuerpolizeilichen Anforderungen entspricht, im Zweifelsfall kann das Hotel die Vorlage einer Bestätigung des zuständigen Brandschutzes verlangen.
Das Hotel haftet für Verlust oder Beschädigung mitgebrachter Gegenstände nur bei Verschulden.

7. Soweit das Hotel für den Veranstalter technische oder sonstige Einrichtungen von Dritten beschafft, handelt es im Namen und auf Rechnung des Veranstalters.
Der Veranstalter haftet für die pflegliche Behandlung oder ordnungsgemäße Rückgabe dieser Einrichtungen und stellt das Hotel von allen Ansprüchen Dritter aus der Überlassung dieser Einrichtung frei.

8. Der Veranstalter darf grundsätzlich Speisen und Getränke zu den Veranstaltungen oder Außer-Haus-Veranstaltungen nicht mitbringen oder zur Verfügung stellen.
In Sonderfällen kann darüber eine schriftliche Vereinbarung getroffen werden.
In diesen Fällen wird ein Wirtschaftsausgleich in Rechnung gestellt.

9 Zeitungsanzeigen, die Einladungen zu Vorstellungsgesprächen bzw. Verkaufsveranstaltungen enthalten, bedürfen grundsätzlich vorheriger schriftlicher Zustimmung des Hotels. Erfolgt eine Veröffentlichung ohne Zustimmung des Hotels und/oder werden hierdurch wesentliche Interessen des Hotels beeinträchtigt, so hat das Hotel das Recht, die Veranstaltung abzusagen; in diesem Fall gilt Ziffer 4 der Allgemeinen Bedingungen (Zahlung der Miete und einer Vergütung) entsprechend.

10. Hat das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme, dass die Veranstaltung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder den Ruf des Hauses zu gefährden droht sowie im Falle von höherer Gewalt, kann es die Veranstaltung absagen, ohne dass ein Schadensersatzanspruch entsteht.

Zimmerreservierung

1. Durch die Bestätigung des Hotels ist ein Beherbergungsvertrag zustande gekommen.
Vertragspartner sind der Besteller / Gast sowie das Hotel.

2. Der Abschluss des Beherbergungsvertrages verpflichtet die Vertragspartner für die gesamte Dauer des Vertrages zur Erfüllung der gegenseitigen Verpflichtungen daraus. Sind der Besteller und der Hotelgast nicht identisch, so trägt der Besteller die Sorgfaltspflicht.

4. Wird die Zimmerreservierung aufgrund Nichtanreise oder Stornierung nicht in Anspruch genommen, ist das Hotel berechtigt, Ausfall- / Stornokosten in Rechnung zu stellen. Auf den Grund der Verhinderung kommt es hierbei nicht an.

5. Die Ausfall- / Stornokosten berechnen sich aus dem vereinbarten Zimmerpreis abzüglich der Einsparungen, welche das Hotel durch die Nicht- Inanspruchnahme hat. (siehe hierzu Anhang der Allgemeinen Geschäftsbedingungen)

6. Bei Zimmerreservierungen, die bis 18.00 Uhr nicht in Anspruch genommen werden, behält sich das Hotel das Recht vor, sofern keine andere Anreisezeit vereinbart wurde, das Zimmer weiter zu vermieten. Das Recht auf Weitervermietung schließt eine Ausfall- / Stornokostenrechnung nicht aus, sofern eine Weitervermietung nicht zustande kam.

7. Stornofristen

Reservierungs-/Stornierungsbedingungen für Arrangements und Halbpension
Änderungen oder Stornierungen bis 8 Tage vor Anreisedatum sind kostenfrei möglich. Gruppenreservierungen bis 6 Personen können bis 14 Tage vorher kostenfrei geändert oder storniert werden. Für größere Gruppen gelten andere Stornierungsbedingungen, diese erhalten Sie auf Anfrage. Bei kurzfristigeren Änderungen, auch durch Verspätung oder frühzeitiger Abreise müssen wir Ihnen leider 80 % des Preises für das Arrangement in Rechnung stellen, wenn das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden kann. Bei Nichtanreise oder Stornierung noch am gleichen Tage werden 90 % des Preises der ersten Nacht + 80 % des Preises der weiteren Nächte berechnet.

Reservierungs-/Stornierungsbedingungen für Übernachtungen mit Frühstück
Stornierungen bis spätestens 2 Tage vor Anreise (18:00 Uhr) sind kostenfrei möglich. Spätere Stornierungen oder Nichtanreise sind kostenpflichtig und werden mit 80% des Gesamtbetrages der Buchung in Rechnung gestellt. Gruppenreservierungen bis 6 Personen können bis 14 Tage vorher kostenfrei geändert oder storniert werden. Für größere Gruppen gelten andere Stornierungsbedingungen, diese erhalten Sie auf Anfrage.

8. Gruppenreservierungen
Bei Gruppenreservierungen hat der Besteller / Veranstalter spätestens 6 Wochen vor Anreisedatum eine Vorauszahlung in Höhe von 50 % des zu erwartenden Umsatzes zu leisten. Eventuelle Bankgebühren gehen zu Lasten des Bestellers / Gastes. Nicht fristgerechter Eingang der Vorauszahlungen führt zur Aufhebung des Beherbergungsvertrages. Das Hotel behält sich jedoch das Recht vor, die Zimmer anderweitig zu vermarkten, ohne dass hieraus ein Schadensersatzanspruch des Bestellers / Gastes gegenüber dem Hotel entsteht. Bei nicht zustande gekommener Weitervermietung ist das Hotel berechtigt, Ausfall- / Stornokosten gem. Anhang der AGB in Rechnung zu stellen. Berechnungsgrundlage ist der Zeitpunkt der jeweils erfolgten Weitervermietung.

Stornierungsbedingungen für Arrangements und Halbpension
Gruppenreservierungen bis 6 Personen können bis 14 Tage vorher kostenfrei geändert oder storniert werden. Für größere Gruppen gelten andere Stornierungsbedingungen, diese erhalten Sie auf Anfrage. Bei kurzfristigeren Änderungen, auch durch Verspätung oder frühzeitiger Abreise müssen wir Ihnen leider 80 % des Preises für das Arrangement in Rechnung stellen, wenn das Zimmer nicht anderweitig vermietet werden kann. Bei Nichtanreise oder Stornierung noch am gleichen Tage werden 90 % des Preises der ersten Nacht + 80 % des Preises der weiteren Nächte berechnet.

Stornierungsbedingungen für Übernachtungen mit Frühstück
Gruppenreservierungen bis 6 Personen können bis 14 Tage vorher kostenfrei geändert oder storniert werden. Für größere Gruppen gelten andere Stornierungsbedingungen, diese erhalten Sie auf Anfrage.

Veranstaltungen / Konferenz- Banketträume / Außer Haus Lieferungen

Der Anspruch des Hotels entsprechend Ziffer 4 dieser Bedingungen beträgt zur Zeit:

Abbestelltag / Kalendertag Anspruch des Hotels

über 22 Tage, Berechnung der Miete entfällt, sofern das Hotel anderweitig vermieten kann
15. bis 21. Tag, Berechnung der Miete
08. bis 14. Tag, Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 33 % des entgangenen Umsatzes Speisen
bis zum 7. Tag, Berechnung der Miete zuzüglich Ersatz von 66 % des entgangenen Umsatzes Speisen

Sofern der Speisenumsatz noch nicht konkret festgelegt wurde, gilt der Mindestmenupreis Bankett x Personenzahl. Die Höhe der Miete ergibt sich aus der Bestätigung des Hotels gem. Ziffer 1 der Allgemeinen Bedingungen.

Zimmerreservierung Ausfall- / Stornokosten

Einzelreservierung

Abbestellung vor Anreisedatum

ÜF / HP / VP

über 21 Tage: frei
14. bis 21. Tag: 40%
1. bis 14. Tag: 60%
1. bis 2. Tag: 80%

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Gruppenreservierung

Abbestellung vor Anreisedatum

ÜF / HP / VP

über 42 Tage: frei
21. bis 41. Tag: 50%
14. bis 21. Tag: 60%
bis zum 14. Tag: 80%

Die %-Zahlen beziehen sich jeweils auf die vereinbarten Preise gem. Ziffer 1. Sofern eine Weitervermietung zustande kam, reduzieren sich die Kosten gem. Ziffer 3 dieser Bedingung Vertragspartner schuldet sie im Anhang zu den AGB genannten Kosten.